Soweit AUTAVIE zur Durchführung des Hausnotrufdiensts im Rahmen dieser Vereinbarung für eigene Zwecke personenbezogene Daten speichert, willigt der TN ein, insbesondere in die datenmäßige Erfassung der im Maßnahmenplan enthaltenen Daten. Bei Geräten mit Ortungsfunktion, willigt der TN ein, dass AUTAVIE aktiv oder passiv eine Positionsbestimmung des HNG durchführt und die Ortungsdaten zur Unterstützung der Notrufsteuerung insb. an öffentliche Stellen, Rettungsdienste und benannten Notfallkontakte weitergibt. AUTAVIE behält sich vor Telefongespräche und Gespräche im Rahmen der Notrufbearbeitung zur Gewährleistung und zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Notrufbearbeitung aufzuzeichnen. Aufgezeichnete Gespräche werden für 3 Monate gespeichert und anschließend gelöscht. Die Gesprächsaufzeichnungen können zur Rekonstruktion oder Beweissicherung an öffentliche Stellen oder Pflege-/Krankenkassen weitergeleitet werden.